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Ultraschall



Besonders zu empfehlen bei unreiner Haut und

Anti-Aging

Unter Ultraschall versteht man Schallwellen, mit einer Schwingung von mehr als 20.000 Mal pro Sekunde. Es sind sehr hohe Töne die das menschliche Ohr nicht wahrnehmen kann. Sie bewegen sich in einer Frequenz über 20.000 Hz. Für die Kosmetik wird Ultraschall mit 1 Million Schwingungen pro Sekunde verwendet.

Durch diese vibrierenden Schwingungen kann Wärme in der Haut entstehen und die Wirkstoffe (Ampullen) können somit zwischen den Zellen hindurch in tiefere Hautschichten eingeschleust werden.


Dadurch können folgende Behandlungsziele erreicht werden:

  • Elastizität verbessern
  • Melanienverklebungen auflösen
  • collagene und elastine Fasern anregen und glätten
  • Stirn- und Oberlippenfältchen mildern
  • Nasolabialfalte abschwächen
  • Mimikfältchen mildern
  • Altersflecken reduzieren
  • Bindegewebe straffen
  • Haut entschlacken mittels Schallwellen
  • Wirkstoffaufnahme verbessern
  • Narben glätten
  • Hautunreinheiten (auch Akne) mildern
  • Durchblutung verbessern
  • Augenringe und Tränensäcke reduzieren
  • Feuchtigkeitsaufnahme und -speicherung verbessern

Durch die erzeugte molekulare Reibung sollen verhärtete und verklebte Faser-strukturen abgebaut werden.
Mittels Ultraschall eingeschleuste Pflegepräparate können eine Depotwirkung von 2 - 6 Tagen in der Haut entfalten.
Diese kosmetische Behandlung wird als sehr angenehm und zu gleich als Massage empfunden.


wählbar als Ergänzung zu jedem Kosmetik-Angebot   für

14 €


Natürlich ist es auch möglich, Ultraschall als Kosmetische Kur in Form von Intervall-Terminen in kurzen Abständen zu machen. Dies ist vor allem sinnvoll bei Anti-Aging, wenn Narben geglättet oder die Haut intensiv mit Wirkstoffen (z.B. Feuchtigkeit) versorgt werden soll.

Hier ist 1 Termin pro Woche über ca. 6 Wochen -je nach Hautbedürfniss- erforderlich.



Ultraschall zur Intervallanwendung

Reinigung, Peeling, Ampulle, Ultraschall, Tonic, Abschlußpflege                      30 Min. | 39 €


Selbstverständlich habe ich die seit 01. Januar 2023 verpflichtende NISV-Fachkunde-Schulung erfolgreich absolviert und das dazugehörige Prüfungs-Zertifikat erhalten.
Ohne dieses Zertifikat, darf keine Kosmetikerin eine Ultraschallbehandlung durch führen!
Das ist ab sofort nur noch Ärzten vorbehalten.

zum Vergrößern bitte ins Bild klicken


Vereinbaren Sie Ihren Ultraschall-Termin jetzt unter :

0162 / 470 66 18

 
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